Verfahrenspflegschaften für Kinder
Suchen Sie einen Verfahrenspfleger, der bei Streitfragen vor dem Familiengericht die Bedürfnisse des Kindes erkundet und seine Interessen artikuliert?
Haben Sie, als Familienrichter, es häufig mit Familien zu tun, in denen die Belange des Kindes und die Absichten der Eltern einander zu widersprechen scheinen, und wünschen nun Unterstützung des Verfahrens?
Brauchen Sie einen kompetenten Verfahrenspfleger, der im Interesse des Kindes zwischen allen Beteiligten vermittelt?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Sie wollen weitere Details? - Klicken Sie einfach auf eines der drei Beispiele unten.
- Psychisch kranke Eltern
- Psychisch kranke junge Frau
- Verwahrlostes und isoliertes Kind
Da beide Eltern eines 8-jährigen Mädchens chronisch psychisch krank und nicht einsichtsfähig sind, was die Erziehung
des Kindes betrifft, beantragte das Jugendamt bei Gericht, Maßnahmen für das Kind einleiten zu dürfen, die dem
ausdrücklichen Willen der Eltern zuwiderlaufen. Hierzu werden wir als Verfahrenspfleger befragt und sollen die
Interessen des Kindes dem Richter darstellen.
Für eine 16-jährige junge Frau, die an einer beginnenden Persönlichkeitsstörung leidet, beantragte die sorgeberechtigte
Mutter bei Gericht, die Tochter in einem geschlossenen Heim unterbringen zu dürfen. Das Jugendamt wurde deshalb eingeschaltet.
Das Gericht beauftragte uns damit, dazu Stellung zu nehmen und einzuschätzen, welche Hilfsmaßnahmen für die Jugendliche
angemessen sind.
Da ein Kind in einer Familie stark verwahrlost, keine Außenkontakte haben und nicht in die Schule gehen darf, forderte das
Jugendamt vor Gericht, den Eltern das Sorgerecht ganz zu entziehen. Das Gericht hat uns für den Fall als Verfahrenspfleger
bestellt, um die Interessen des Kindes vor Gericht zu vertreten.